Diese Angaben wurden noch nicht mit einer offiziellen Quelle abgeglichen. Bitte prüfen Sie sie vor Entscheidungen.
• Internationale Studierende dürfen neben dem Studium im Rahmen des Aufenthaltsrechts arbeiten; die erlaubten Tage/Stunden werden behördlich festgelegt und können sich ändern.
• Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums werden anders behandelt als bezahlte Nebenjobs.
• Nach dem Abschluss können Absolventen aus Nicht-EU-Ländern in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen.
• Blaue Karte EU und Fachkräfteeinwanderungsgesetz regeln Wege in qualifizierte Beschäftigung.
Regeln ändern sich – prüfen Sie aktuelle Grenzen und Titel an den offiziellen Portalen.