Arbeiten während des Studiums und nach dem Abschluss

Wo die Regeln für Studierendenjobs, Praktika und die Jobsuche nach dem Studium veröffentlicht sind.

Alle Ratgeber

Diese Angaben wurden noch nicht mit einer offiziellen Quelle abgeglichen. Bitte prüfen Sie sie vor Entscheidungen.

• Internationale Studierende dürfen neben dem Studium im Rahmen des Aufenthaltsrechts arbeiten; die erlaubten Tage/Stunden werden behördlich festgelegt und können sich ändern. • Pflichtpraktika im Rahmen des Studiums werden anders behandelt als bezahlte Nebenjobs. • Nach dem Abschluss können Absolventen aus Nicht-EU-Ländern in der Regel eine Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche beantragen. • Blaue Karte EU und Fachkräfteeinwanderungsgesetz regeln Wege in qualifizierte Beschäftigung. Regeln ändern sich – prüfen Sie aktuelle Grenzen und Titel an den offiziellen Portalen.

Ihre Privatsphäre ist uns wichtig

Wir verwenden notwendige Cookies für den Betrieb dieser Website. Mit Ihrer Einwilligung nutzen wir zusätzlich Analyse-Cookies zur Verbesserung unseres Angebots. Sie können Ihre Auswahl jederzeit ändern.